Donnerstag, 21. Februar 2019

Endlich - alle Menschen dürfen wählen!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die bisher willkürlichen Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben

Wählen - das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Rund 81.220 Menschen waren bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen – Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit in den Kommunikationsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hält Einschränkungen des Wahlrechts prinzipiell für möglich und zwar für Menschen, die „mangels Einsichtsfähigkeit nicht am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen kann“. Aber wer soll darüber wie entscheiden? Was ist mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind? Wie geht man mit Menschen um, die schwer krank sind, sich aber wieder erholen

Missbrauch ist möglich – und kaum zu verhindern

Wer das Wahlrecht missbraucht, beispielsweise die Wahlunterlagen eines anderen Menschen ausfüllt, macht sich strafbar. Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die Wahlberechtigte an der Ausübung des Wahlrechts hintern, z.B. die Wahlbenachrichtigungen zurückhalten oder vernichten.
Dennoch ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, weder in Einrichtungen für behinderte Menschen oder in Altersheimen noch in ganz normalen Familien, in der der Mann die  Frau beeinflusst (oder andersrum).

Unterstützung und Austausch sind erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich erlaubt: „Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.“ Es ist letztlich eine Abwägung, die jede*r Betreuer*in oder Familienangehörige treffen muss. Dazu gehört auch, bei Zweifeln Menschen offen anzusprechen.

Politische Bildung für alle Menschen

Umso wichtiger ist und bleibt politische Bildung: Informationsbroschüren in leichter Sprache, Veranstaltungen, Seminare und Gespräche, aber vor allem Mitbestimmung im Alltag. Dazu zählen Werkstatt- und Bewohnerbeiräte, aber auch Alltagssituationen – Demokratie im Alltag, damit die Menschen auch in der „großen Politik“ mitbestimmen können.

Weitere Informationen 

Legal Tribune Online: Das vornehmste Recht im demokratischen Staat