Posts mit dem Label Meinung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Meinung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 10. Oktober 2017

Nach der Wahl - die Themen weiter verfolgen

Die erste Aufregung über die Wahl hat sich gelegt auch wenn sich die Regierungsbildung noch etwas hinziehen wird.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl haben für Furore gesorgt: die beiden großen Parteien haben deutlich verloren, die AfD schaffte es mit einem zweistelligen Ergebnis in den Bundestag und auch die FDP ist nach vierjähriger Abstinenz wieder im Bundestag vertreten. Die beiden bisherigen Oppositionsparteien Grüne und Linke konnten nur leicht zulegen.
Wie können Assistenzkräfte und Unterstützer/innen Menschen mit Behinderungen unterstützen, damit sie weiter interessiert bleiben?


Informieren 

Viele Zeitungen, Internetseiten und natürlich Fernsehprogramme bieten über die Wahl hinaus Informationen zum Ergebnis und den Koalitionsverhandlungen. Eine gute Analyse finden Sie auf den  Seiten der Landeszentrale für politische Bildung.

Themen des Wahlkampfs weiter verfolgen 

Die Themen des Wahlkampfs werden aktuell bleiben, dies gilt nicht nur für die Flüchtlingsdebatte, sondern auch für soziale Themen, die Menschen mit Behinderungen viel mehr betreffen. Diskutieren Sie mit den von Ihnen betreute Menschen, schauen Sie gemeinsam Nachrichten, denn Teilhabe kann nur gelingen, wenn sie über das gelegentliche Wählen hinausgeht.

Teilhabe fördern 

Vorschläge, wie die Teilhabe gefördert werden kann, finden Sie auf meiner Homepage unter Teilhabe fördern.



Freitag, 1. September 2017

Wahlrechtsausschluss – eine Schande für die Demokratie

Auf SPIEGEL ONLINE ist ein Kommentar erschienen, der mir aus der Seele spricht: Der Ausschluss von 85000 Menschen von der Wahl ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Schande für unsere liberale Demokratie

Wer also darf die Grenze ziehen und wo?

Ja, es gibt Menschen, die objektiv nicht in der Lage sind, eigenmächtig wählen können, aber – so fragt die Autorin Heike Klovert völlig zurecht: Wenn man die Wahl tatsächlich vor Manipulation schützen möchte, warum dürfen Demenzkranke wählen? Und sind wir nicht alle irgendwie beeinflusst - von Freunden, Kollegen, TV-Werbung oder letztendlich doch leerem Wahlkampfgeschwätz? Wer also darf die Grenze ziehen und wo?

Ohne Stimme

Auch die Süddeutsche berichtet über den Wahlausschluss, der in den Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Ob man als Behinderter wählen darf oder nicht, ist damit eine Frage des richtigen Wohnorts, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun."

Wahlausschluss endlich abschaffen

Deshalb: Diese Regelung gehört abgeschafft. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben es bereits gemacht, andere EU-Staaten hatten nie so eine Regel.
Ich erlebe in meinen Seminaren häufig hoch interessierte Menschen mit Behinderungen, die sehr gut Bescheid wissen - ich bin mir nicht sicher, ob der Mann oder die Frau auf der Straße immer genauso gut Bescheid wissen. Natürlich kann man argumentieren, dass manche Menschen nicht in der Lage sind zu wählen – dann aber bitte klare Kriterien für alle. Außerdem: durch Information und Aufklärung kann man Menschen auch dazu bringen, sich zu interessieren.

Sonntag, 6. August 2017

Wählen gehen - Was können Unterstützer/innen und Fachkräfte machen?

Nicht nur meine Erfahrung zeigt – ohne Unterstützer/innen und Fachkräfte geht nicht viel in der politischen Bildung für Menschen mit Behinderungen, siehe auch folgenden Artikel.
Ich erfahre dies schmerzlich an der Diakonie Stetten, wo wir große Probleme haben seit die Verantwortliche krankheitsbedingt ausfällt. Auf der anderen Seite ist es vor allem engagierten Mitarbeiter/innen und Unterstützer/innen zu verdanken, dass meine bisherigen Veranstaltungen so gut besucht waren. Sie waren wichtig bei Organisation und Werbung, begleiteten ihre Klienten zu Veranstaltungen und fungieren (hoffentlich) als Multiplikatoren.


Ermutigen Sie Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht auszuüben

Hier möchte ich aus dem Leitfaden für Assistenzkräfte zitieren, den ich sehr empfehlen kann. Sie können diesen bei der Landeszentrale für politische Bildung kostenlos bestellen:
Leitfaden für Assistenzkräfte
Ermutigen Sie Menschen mit Behinderung aktiv, Ihr Wahlrecht auszuüben – unterstützen Sie dabei nicht nur bei der Mobilität, sondern auch bei der inhaltlichen Vorbereitung auf das Wahlverfahren und die Wahlmöglichkeiten.
Es ist ein schmaler Grat zwischen Unterstützung und Beeinflussung – ein Austausch über Parteien und Kandidaten ist keine unzulässige Beeinflussung. Wichtig ist, dass die Person entscheidet.

Unterstützen Sie beim Wahlvorgang

Sie dürfen und sollen die Menschen beim Wahlvorgang unterstützen.
Bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine dürfen Sie behilflich ein, in dem Sie beispielsweise die Parteien vorlesen oder behilflich sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen.
Auch bei der Briefwahl sind Sie gefordert: Stellen Sie sicher, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig beantragt und korrekt vorgenommen wird.


Informieren Sie sich

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, so informiert auch der Leitfaden gut und kompakt über wichtige Themen.
Außerdem können Sie die von Ihnen betreute Personen vielfältig unterstützen, z.B.: 
  • Gemeinsam Nachrichten schauen (und diese erklären und diskutieren) 
  • an Veranstaltungen teilnehmen
  • mit Politiker/innen sprechen

Montag, 12. Juni 2017

(Warum) dürfen die überhaupt wählen?

Dürfen die überhaupt wählen?

Eine Frage, die ich bei meinen Seminaren zu Wahlen für Menschen mit Behinderungen schon öfters gehört habe, auch von Journalist/innen, die über diese Seminare berichten. „Warum dürfen die überhaupt wählen?“
Meine Standardantwort: verfolgen Sie das Seminar, stellen Sie den Teilnehmern Fragen, stellen Sie dann aber dieselben Fragen den „normalen“ Menschen auf der Straße, bevor wir über eine Aberkennung des Wahlrechts reden. Natürlich sind die Menschen, die meine Seminare besuchen, nicht repräsentativ, ich stelle aber oft ein großes Interesse und eine große Sensibilität für politische Themen fest, ich sehe also keinen Grund pauschal Menschen vom Wahlrecht auszuschließen.


Die Rechtslage: rund 80.000 Menschen dürfen nicht wählen 

Die Rechtslage ist eindeutig: (nur) Menschen, die einen Betreuer für alle Lebenslagen haben, dürfen nicht wählen. In Deutschland gibt es rund 80.000 Menschen, die einen Betreuer in allen Lebenslagen haben und deshalb nicht wählen dürfen. Nach Erfahrungsberichten wird dies oft chaotisch gehandhabt: Menschen, die eigentlich nicht wählen dürfen, bekommen die Unterlagen – Wahlberechtigte wiederum nicht.
Ebenso eindeutig aber auch die Forderung der Behindertenrechtskonvention: Es darf keinen Ausschluss vom Wahlrecht geben! Verbände und Politiker/innen, darunter Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt fordern dies auch für Deutschland.
Einen weiteren Weg zur Umgehung des Ausschlusses mahnen viele Behindertenvertreter/innen an: viele Menschen bräuchten gar keinen Betreuer für alle Lebenslagen und könnten so dem Ausschluss und die damit verbundene Entmündigung umgehen.

Die Gefahr der Beeinflussung – helfen lassen, aber selber entscheiden

Es gibt zweifellos die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen durch Betreuer oder Familie beeinflusst werden. Aber auch hier sehe ich keine großen Unterschiede zur „normalen“ Bevölkerung. Dennoch finde ich diesen Punkt besonders wichtig: „Lassen Sie sich helfen, entscheiden Sie aber selber“ ist deshalb ein wichtiger Appell bei meinen Seminaren.

Interessante Artikel zum Thema Wahlausschluss

Der Spiegel hat in einem interessanten Artikel berichtet, dass Nordrhein-Westfalen der Wahlausschluss für die Landtagswahl aufgehoben wurde und Menschen mit Behinderungen erstmals wählen durften.
Differenziert argumentiert auch die Süddeutsche in der Samstag-Ausgabe des letzten Wochenendes:
Zum Schluss noch ein Hinweis auf einen Artikel, der die einseitige Benachteiligung beseitigen würde. Ein Professor fordert in einem Artikel einen Wissenstest und würde so die Gleichbehandlung herstellen – das ist dann wenigsten konsequent.

Freitag, 17. Februar 2017

Leichte Sprache ist keine einfache Sache

Die Forderung und auch die Verwendung leichter Sprache werden immer populärer. Leichte Sprache ist ein wichtiges Element, um allen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen.
 Bei meinen Seminaren für Menschen mit Behinderungen versuche ich, leichte Sprache zu verwenden. Auch in meinen Artikeln und zuletzt bei der Erstellung einer Hilfestellung zur Durchführung europapolitischer Bildungsangebote steht das Thema im Mittelpunkt.

Leichte Sprache ist keine einfache Sache

Leichte Sprache ist keine einfache Sache, wie Seitz (2014) zu Recht feststellt: „Es geht darum, Zugänge zu komplexen Sachzusammenhängen zu ermöglichen, die Zusammenhänge aber nicht unangemessen zu vereinfachen, sondern auf das Wesentliche hin zu konzentrieren, gewissermaßen eine Essenz des Textes zu erschließen.
 Viele Internetseiten bieten mittlerweile Versionen in einfacher Sprache und insbesondere vor Wahlen bieten sowohl Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung und auch Parteien Informationen in leichter Sprache.

Informationen für ein selbstbestimmtes Leben

Leichte Sprache kann damit Menschen mit Behinderungen helfen, sich Zugang zu Informationsinhalten zu verschaffen, es ist ein „Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft und zu mehr Selbstbestimmung“ (Aichele 2014: 15). Leichte Sprache sichert den Teilnehmenden „den Zugang zu einem Wissen, das notwendig ist, um eigene Rechte zu vertreten und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können“ (Seitz 2014: 5).

Chancen und Gefahren leichter Sprache

Aber es gibt auch kritische Stimme, so befürchtet Zurstrassen (2015: 130ff), dass leichte Sprache Exklusion sogar verfestigen könnte. Sie sieht durch die Sozialisierung in Richtung leichter Sprache eine Ausgrenzung, die Entwicklungschancen einschränkt und verweist auf die Gefahr von interpretativen Übersetzungen. In der Tat entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass sich im Rahmen der Inklusionsdebatte eine eigene Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt hat. Die leichte Sprache hat sich zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, bei dem Übersetzungsbüros viel Geld verdienen können.
Ich sehe überwiegend Chancen, denn der Einsatz von leichter Sprache anstelle von Fachchinesisch oder guter Erklärung von notwendigen Fremdwörtern könnte allen Menschen das Verständnis für Politik erleichtern (Lutz 2016). die Vermeidung oder gute Erklärung von Fremdwörtern und die Verwendung von Bildern und Symbolen bei Präsentationen.

Beliebte Broschüren in leichter Sprache


Das Interesse an den Broschüren in leichter Sprache ist riesig und spricht offensichtlich auch Menschen an, die eigentlich gar nicht zur Zielgruppe gehören. Vielleicht können auf diesem Weg auch andere sogenannte politikferne Schichten erreicht werden. Dasselbe gilt für Parteiprogramme: wer hat schon Zeit und Lust alle ausführlichen Programme zu lesen? Und außerdem: wer es nicht schafft in leichter Sprache zu überzeugen schafft es vermutlich auch nicht mit dem „richtigen“ Programm.
Besonders populär sind Broschüren zur Wahlen, mit der Reihe „einfach Politik“ bietet die Bundeszentrale für politische Bildung auch Informationen zu anderen Themenfelder, so z.B. zu Europa und dem Thema Asyl.

Literaturhinweise


Aichele, Valentin (2014): Leichte Sprache – Ein Schlüssel zu „Enthinderung“ und Inklusion, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 9-11/2014. Leichte und Einfache Sprache, S. 19-25.

Bundeszentrale für politische Bildung  (2015): einfach Politik:  Ein Heft über: Die Europäische Union.

Bundeszentrale für politische Bildung (2016): einfach Politik: Flucht und Asyl.
Lutz, Jürgen (2016): Politische Bildung mit Menschen mit Behinderungen. In Der Bürger im Staat, 2016/1, Seite 74-80.

Seitz, Simone (2014): „Leichte Sprache? Keine einfache Sache“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 9-11/2014. Leichte und Einfache Sprache, S. 3-6.

Zurstrassen, Bettina (2015): „Inklusion durch Leichte Sprache? Eine kritische Einschätzung“, in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, S. 126-138.