Montag, 6. Dezember 2021

Koalitionsvertrag - Arbeit und Soziales

Neue Ansätze auf dem Arbeitsmarkt, wenige Veränderungen bei den Sozialversicherungen. So lassen sich die wichtigsten Pläne des Koalitionsvertrags im Bereich Arbeit und Soziales zusammenfassen. 

Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt

Es war eine der wichtigsten Forderungen der SPD und steht nun auch so im Koalitionsvertrag: bereits im ersten Jahr der Regierung soll der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Die Grenzen für Mini- und Midi-Jobs werden angehoben, die FDP konnte sich bei der Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten durchsetzen.

Bürgergeld und eigenständige Kindergrundsicherung  

Zwei große Veränderungen sind bei der Grundsicherung geplant. Das Bürgergeld soll nicht nur ein neuer Name für Hartz IV werden, sondern durch den Abbau von Bürokratie und bessere Zuverdienstmöglichkeiten auch eine andere Form haben. Durch Bündelung von Leistungen soll eine eigenständige Kindergrundsicherung entstehen, die vor allem ärmeren Familien Vorteile verschaffen soll.

Wenig Veränderung bei den Sozialversicherungen

Bei der Renten- und Pflegeversicherung bleibt fast alles beim Alten. Private Versicherungen bleiben bestehen, auch die von SPD und Grünen angestrebte Erweiterung der Beitragszahler wird es nicht geben. Bei der Rentenversicherung sollen Rentenniveau und Beiträge stabil blieben, eine Aktienrente soll für einen zusätzlichen Schutz bieten. Eine „Offensive für mehr Pflegepersonal“ und eine Prämie für Pfleger*innen – ansonsten gibt es auch wenig Neues im Pflegebereich.

Starke Entlastung unterer Einkommensschichten

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW hat wirtschaftlichen Folgen des Koalitions-vertrags berechnet und kam zum Ergebnis, dass durch die Erhöhung des Mindestlohns und die Kindergrundsicherung vor allem untere Einkommensschichten entlastet werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag für die höchsten zehn Prozent der Einkommen streichen, könnten sich die Wirkungen zugunsten Gutverdiener verschieben.